Urinkontrolle bei Alkohol
Der Beleg einer Alkoholabstinenz kann über ein Stoffwechselprodukt des Alkohols, das Ethylglucuronid (EtG), aus Urin oder Haaren geführt werden.
Die Dauer des Alkoholkontrollprogramms richtet sich nach der Ausprägung der früheren Alkoholproblematik. Falls es von einer Abstinenznotwendigkeit gesprochen werden muss, ist ein Alkoholkontrollprogramm über einen Zeitraum von i.d.R. 12 Monaten sinnvoll.
Ihre Alkoholfreiheit können Sie durch ein durchgeführtes Abstinenzkontrollprogramm (Alkohol) über einen Zeitraum von 12 bzw. 6 Monaten (je nach Ausprägung der früheren Alkoholproblematik) nachweisen.
Hierzu müssten insgesamt 6 Mal (bei einem 12monatigen Alkoholkontrollprogramm) bzw. 4 Mal (bei einem 6monatigen Alkoholkontrollprogramm) Urinanalysen auf das Ethylglucuronid (EtG) durchgeführt werden.
Die Termine zur Probengewinnung müssen unvorhersehbar sein und werden 24 Stunden vorher bekannt gegeben. Die Urinabgabe erfolgt dabei unter Sichtkontrolle mit gleichzeitiger Temperaturmessung des Urins. Die Analyse der Proben wird in einem forensisch akkreditierten Labor (nach DIN ISO EN 17025 anerkannt) durchgeführt. Eine Bestimmung des Kreatininwerts wird ebenfalls im Labor erfolgen (Kreatinin ist ein Messwert zum Ausschluss von erheblichen Urinverdünnungen und Manipulationen).
Wichtig:
Einzelne Urinkontrollen, die nicht im Rahmen eines Alkoholkontrollprogramms stattfanden, sind nicht geeignet, eine dauerhafte Alkoholabstinenz nachzuweisen.
Proben mit einem Kreatininwert < 20 mg/dl sind als Abstinenznachweis nicht verwertbar.