Urinkontrolle bei Drogen
Ihre Drogenfreiheit können Sie durch ein durchgeführtes Abstinenzkontrollprogramm (Drogen) über einen Zeitraum von 12 bzw. 6 Monaten (je nach Ausprägung der früheren Drogenproblematik) nachweisen.
Hierzu müssten insgesamt 6 Mal (bei einem 12monatigen Drogenkontrollprogramm) bzw. 4 Mal (bei einem 6monatigen Drogenkontrollprogramm) Urinanalysen auf mindestens folgende Drogensubstanzen (Amphetamine/Ecstasy, Benzodiazepine, Cannabinoide, Kokain, Methadon und Opiate) durchgeführt werden.
Die Termine zur Probengewinnung müssen unvorhersehbar sein und werden 24 Stunden vorher bekannt gegeben. Die Urinabgabe erfolgt dabei unter Sichtkontrolle mit gleichzeitiger Temperaturmessung des Urins. Die toxikologische Analyse der Proben wird in einem forensisch akkreditierten Labor (nach DIN ISO EN 17025 anerkannt) durchgeführt. Eine Bestimmung des Kreatininwerts wird ebenfalls im Labor erfolgen (Kreatinin ist ein Messwert zum Ausschluss von erheblichen Urinverdünnungen und Manipulationen).
Falls in der Vorgeschichte Opiatkonsum vorlag, ist eine Erweiterung der Analyse auf zumindest Buprenorphin, Tilidin, Tramadol erforderlich.
Wichtig:
Einzelne Urinkontrollen, die nicht im Rahmen eines Drogenkontrollprogramms stattfanden, sind nicht geeignet, eine dauerhafte Drogenabstinenz zu belegen.
Proben mit einem Kreatininwert < 20 mg/dl sind als Abstinenznachweis nicht verwertbar.